Energierecht
Seit vielen Jahren gehört zu unserem Tätigkeitgebiet das Energierecht und hierbei insbesondere das Energievertragsrecht. Aus dem Vertragsverhältnis mit Ihrem Energieversorger kann sich eine Vielzahl von unterschiedlichen und schwierigen Rechtsfragen ergeben. Vor allem, weil es im Bereich der Grundversorgung, aber auch bei Sonderkundenverträgen viele unbekannte spezialgesetzliche Regelungen wie z.B. in der StromGVV, der GasGVV und dem EnWG gibt. Bei der Lösung Ihrer Probleme mit Energieversorgern im Energierecht in ganz Deutschland greifen wir auf langjährige Erfahrung zurück. Wenn Sie diese nutzen möchten, sprechen Sie uns einfach an.