Erbrecht

Wir sind stets bestrebt, den hohen Erwar­tun­gen nach qua­li­fi­zier­tem Rechts­rat unse­rer anspruchs­vol­len Man­dan­ten gerecht zu wer­den. Auf den Rechts­ge­bie­ten des Erb­rechts und der Ver­mö­gens­nach­fol­ge steht Ihnen Alex­an­der Grü­nert als Fach­an­walt für Erbrecht als zuver­läs­si­ger Ansprech­part­ner und Bera­ter zur Verfügung.

Zu den Schwer­punk­ten der Tätig­keit gehört neben der ver­ständ­li­chen Gestal­tung von Tes­ta­men­ten und leb­zei­ti­gen Über­ga­be­ver­trä­gen auch die Durch­set­zung und Abwehr von Pflicht­teils- und Pflicht­teils­er­gän­zungs­an­sprü­chen sowie Fra­ge­stel­lun­gen rund um Ver­mächt­nis­se und Mög­lich­kei­ten der Aus­schla­gung einer Erb­schaft. Abge­run­det wird die erb­recht­li­che Tätig­keit durch pro­fun­de Bera­tung im Bereich der Erben­ge­mein­schaft sowie des Rechts der Testamentsvollstreckung.

Im Erbrecht ent­wi­ckeln wir für Sie auf Ihre Bedürf­nis­se zuge­schnit­te­ne Vor­sor­ge­voll­mach­ten, Betreu­ungs- und Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen und bera­ten Sie im Bereich des Senio­ren­rechts. Spre­chen Sie uns ein­fach an.

Ihre Ansprechpartner:

Alex­an­der Grünert
Rechtsanwalt

Sekre­ta­ri­at: 0911 58769–27